Umzugsratgeber
Wenn der Umzugswagen nicht direkt vor der Tür geparkt werden kann, kann ein Umzug schnell anstrengend und teuer werden. Bestellen Sie darum - direkt bei Ihrer Umzugsfirma oder selbständig - ein amtliche Halteverbot für den Umzug.
Umzug von Tür zu Tür mit einem amtlichen Halteverbot
Der Umzug, ob mit Umzugsfirma oder selbst organisiert, kann noch so gut vorbereitet sein: Wenn am Umzugstag der Umzugswagen keinen Parkplatz vor der Haustür findet, werden die Arme der Umzugshelfer schnell lang. Und nicht nur das: die Umzugskosten können auch schnell in die Höhe schießen, dauert doch plötzlich alles länger als eigentlich gedacht. Um das zu vermeiden, sollten Sie unbedingt ein Halteverbot für den Umzugswagen einrichten (lassen).
Tipp: Ziehen Sie mit einer Umzugsfirma um, können Sie bei der Angebotsanfrage gleich das Halteverbot mit einberechnen lassen.
Wenn Sie sich selbst um ein Halteverbot kümmern wollen / müssen, gibt es zwei Wege. Das Wichtigste gleich vorweg: Mit selbstgebastelten (Papp-)Schildern kommen Sie nicht weit – ein improvisiertes Halteverbot in dieser Form ist verboten und kann sogar zur Anzeige führen!
Wurde Ihnen die Erlaubnis für das Einrichten eines Halteverbots erteilt, legen Sie diese mindestens eine Woche vor dem Umzugstermin bei der Polizeidienststelle in Ihrem Bezirk (ggf. am Aus- und Einzugsort) vor. Auch hier erhalten Sie dann ein Genehmigung und Sie können die Halteverbotsschilder abholen und ca. vier bis fünf Tage vor dem Umzugstag aufstellen. Nach dem Umzug bringen Sie die Halteverbotsschilder wieder zurück.
Tipp: Ziehen Sie mit einer Umzugsfirma um, können Sie bei der Angebotsanfrage gleich das Halteverbot mit einberechnen lassen.
Wenn Sie sich selbst um ein Halteverbot kümmern wollen / müssen, gibt es zwei Wege. Das Wichtigste gleich vorweg: Mit selbstgebastelten (Papp-)Schildern kommen Sie nicht weit – ein improvisiertes Halteverbot in dieser Form ist verboten und kann sogar zur Anzeige führen!
Halteverbot selbst beantragen
Um ein amtliches Halteverbot zu erhalten, stellen Sie erst einmal einen Antrag bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt. Falls Sie in einen anderen Ort ziehen sollten, reichen Sie dort ebenfalls einen entsprechenden Antrag ein. Dafür müssen Sie Ihren Namen, Telefonnummer, das Umzugsdatum und die voraussichtliche Dauer des Umzugs angeben.Wurde Ihnen die Erlaubnis für das Einrichten eines Halteverbots erteilt, legen Sie diese mindestens eine Woche vor dem Umzugstermin bei der Polizeidienststelle in Ihrem Bezirk (ggf. am Aus- und Einzugsort) vor. Auch hier erhalten Sie dann ein Genehmigung und Sie können die Halteverbotsschilder abholen und ca. vier bis fünf Tage vor dem Umzugstag aufstellen. Nach dem Umzug bringen Sie die Halteverbotsschilder wieder zurück.