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Schönheitsreparaturen - ein Umzugsratgeber auf Umzugsfirma.com

Schönheitsreparaturen

Welche Renovierungsarbeiten zählen zu den Schönheitsreparaturen?

Laut BGB, § 536 und § 538 ist in erster Linie der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Allerdings kann er im Mietvertrag Sie als Mieter zu einfachen Schönheitsreparaturen verpflichten. Als Schönheitsreparaturen werden die Renovierungsarbeiten bezeichnet, die durch Abnutzung der Wohnung durch deren sachgemäßen Gebrauch entstanden sind wie z. B.
  • das Streichen bzw. Tapezieren von Wänden und Decken 
  • das Verschließen von Bohrlöchern 
  • das Ersetzen von beschädigten Kacheln 
  • das Lackieren bzw. Streichen von Heizkörpern, Fußleisten, Türen, Tür- und Fensterrahmen
Nicht zu Schönheitsreparaturen gehören Renovierungsarbeiten, die durch Ursachen notwendig geworden sind, die der Mieter nicht verschuldet hat, wie z. B.

  • Schäden, die bei Bauarbeiten am Haus entstanden sind 
  • Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden an Wänden, Böden, etc.
Zu Schönheitsreparaturen gehören ebenfalls nicht:
  • das Verlegen eines neuen Teppichs oder Parkettbodens
  • das Abschleifen und Versiegeln eines Holzbodens das Streichen, bzw. Tapezieren der Kellerräume, des Treppenhauses und anderer Gemeinschaftsräume 
  • das Streichen der Fensterrahmen und der Wohnungstür von außen
Möchten Sie die Schönheitsreparaturen lieber von Profis erledigen lassen? Angebote von Handwerkern finden Sie online.

Welche Fristen für die Erledigung von Schönheitsreparaturen gibt es?
  • Küche und Bad/Dusche: alle drei Jahre 
  • Wohnzimmer, Schlafzimmer, Toilette, Flur: alle fünf Jahre 
  • andere Räume, z.B. Haushaltsraum, Abstellkammer: alle sieben Jahre
Wenn Ihr Vermieter von Ihnen die Schönheitsreparaturen gleich zu Beginn der Mietzeit fordert oder eine grundsätzliche Renovierung am Ende Ihrer Mietzeit festlegen möchte, sollten bei Ihnen die Alarmglocken klingeln. Diese Forderungen sind oftmals nicht rechtmäßig. Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Mieterverein über die Rechtslage genau aufklären.

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