Umzugsratgeber
Bei einem Umzug mit einer Umzugsfirma sind Sie bei Schäden versichert. Doch nicht immer sind die Umzugshelfer zur Haftung verpflichtet. Einzelheiten zur Haftung bei Umzugsschäden erklärt der Ratgeber.
Schäden beim Umzug: wer haftet?
Ein Umzugskarton rutscht einem Helfer aus der Hand, beim Transport durch das Treppenhaus eckt der Küchentisch an der Wand an, die Oberfläche zerkratzt – bei einem Umzug können schnell Schäden entstehen. Ein kleiner Kratzer ist meistens nicht weiter schlimm. Aber wer haftet bei größeren Schäden während des Umzuges?
Wichtig beim Standardumzug: Entsteht ein Schaden an Gütern in Umzugskisten die Sie selbst gepackt haben, haftet die Umzugsfirma nicht. Gleiches gilt, wenn Sie beim Transport der Möbel aus dem Umzugswagen in die Wohnung mithelfen und dabei Schäden am Sofa oder im Treppenhaus entstehen.
Wenn Sie einen Schadensersatz bei einer Umzugsfirma geltend machen wollen, müssen Sie Ihr Umzugsgut direkt beim Ausladen kontrollieren und offensichtliche Schäden, auch am Treppenhaus oder im Fahrstuhl, sofort melden. Für verdeckte Schäden wird Ihnen eine Frist von zehn Tagen eingeräumt, um diese der Umzugsfirma mitzuteilen.
Wenn Freunde beim Umzug helfen
Wenn Sie selbst den Schaden verursachen, ist es selbstverständlich, dass Sie die Konsequenzen auch selbst tragen. Ähnlich verhält es sich, wenn Freunde Ihnen beim Umzug helfen und dabei etwas kaputt geht.Haftung durch private Umzugshelfer
Von privaten Umzugshelfern spricht man, wenn diese nicht bezahlt werden – ihre Hilfe ist eine Gefälligkeitsleistung. Geht bei dieser Gefälligkeitsleistung etwas kaputt, tragen Sie die Kosten dafür, es sei denn Sie setzen einen extra Vertrag auf, der die privaten Umzugshelfer ggf. zu einem Schadensersatz verpflichtet. Der Helfer kann dann außerdem einen Zusatz in seine Haftpflichtversicherung einfügen lassen, durch den entstehende Kosten von der Versicherung übernommen werden.Haftung durch die Umzugsfirma
Im Handelsgesetzbuch regelt § 451e die Grundhaftung einer Umzugsfirma mit 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Sollten Ihre Möbel, Geschirr und andere Teile diesen Wert deutlich überschreiten, können Sie eine zusätzliche Transportversicherung abschließen. Wichtig dabei: Wird der Zeitwert oder der Wiederbeschaffungswert ersetzt? Zeitwert bedeutet: der Kaufpreis abzüglich Wertverlust durch zum Beispiel Abnutzung. Der Wiederbeschaffungswert ist der aktuelle Preis, um den Gegenstand (oder einen vergleichbaren) neu zu kaufen.Wichtig beim Standardumzug: Entsteht ein Schaden an Gütern in Umzugskisten die Sie selbst gepackt haben, haftet die Umzugsfirma nicht. Gleiches gilt, wenn Sie beim Transport der Möbel aus dem Umzugswagen in die Wohnung mithelfen und dabei Schäden am Sofa oder im Treppenhaus entstehen.
Wenn Sie einen Schadensersatz bei einer Umzugsfirma geltend machen wollen, müssen Sie Ihr Umzugsgut direkt beim Ausladen kontrollieren und offensichtliche Schäden, auch am Treppenhaus oder im Fahrstuhl, sofort melden. Für verdeckte Schäden wird Ihnen eine Frist von zehn Tagen eingeräumt, um diese der Umzugsfirma mitzuteilen.
Haftungsausschlüsse der Umzugsfirmen
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Speditionen weitere Haftungsansprüche in einigen Sonderfällen aus, zusammengefasst unter „unabwendbare Ereignisse“ – darunter fallen zum Beispiel:- Schäden durch Naturgewalten: Stürme, Überschwemmungen oder Erdbeben können auch Spediteure nicht beeinflussen, eventuelle Schäden also auch nicht verhindern
- Schäden durch Dritte, die nicht haftbar gemacht werden können – Unfallflucht, der Verursacher ist nicht versichert, etc.