Umzugsratgeber
Zu hohe Nebenkosten können ein Grund für einen Umzug in eine günstigere Wohnung sein - darum überprüfen Sie genau, was Sie zahlen müssen und welche Nebenkosten unzulässig sind.
Nebenkosten - bei der Abrechnung genauer hinschauen
Wenn die Betriebskostenabrechnung alljährlich ins Haus flattert, hat man oft das Gefühl, dass die Nebenkosten schon wieder gestiegen sind. Man wundert oder ärgert sich, zahlt aber trotzdem. Dabei lohnt es sich, die Abrechnung genauer unter die Lupe zu nehmen, denn der Deutsche Mieterbund hat festgestellt, dass mittlerweile fast jede zweite Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist und dort Nebenkosten aufgeführt werden, die laut Gesetz gar nicht abgerechnet werden dürfen.
Zu den Nebenkosten, die Sie als Mieter zahlen müssen, gehören die so genannten "warmen" und "kalten" Nebenkosten. Die warmen Nebenkosten beinhalten die Kosten für Heizung und Warmwasser, die meist vom zuständigen Anbieter nach Verbrauch berechnet werden.
Zu den kalten Nebenkosten, die anteilig auf alle Mietparteien des Hauses umgelegt werden, zählen
Achten Sie auch auf den Abrechnungszeitraum. Liegt er mehr als 12 Monate zurück, sind Sie zur Zahlung der Nebenkosten nicht mehr verpflichtet! Stellt Ihnen Ihr Vermieter allerdings innerhalb der Frist eine falsche Abrechnung zu und die korrekte Abrechnung erhalten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt, müssen Sie den richtigen Betrag trotzdem zahlen.
Übrigens: Nach einem Umzug darf der Vermieter Teile der Mietkaution so lange bahalten, bis die entsprechende Nebenkostenabrechnung erstellt worden ist - also max. 12 Monate.
Sollte es zu größeren Streitigkeiten kommen, holen Sie sich Rat bei einem Mieterverein! Dort gibt es Spezialisten, die Ihnen im Falle eines Rechtsstreites um die Abrechnung der Nebenkosten fachkundige Hilfe anbieten können.
Was sind Nebenkosten und welche Nebenkosten gibt es?
Unter Nebenkosten versteht man alle regelmäßig anfallenden Kosten zur Erhaltung des Mietobjektes in seinem bestimmungsgemäßen Zustand, die der Vermieter teilweise oder komplett an die Mieter weitergibt. Allerdings sind Sie als Mieter nur dann zur Zahlung von Nebenkosten verpflichtet, wenn es in Ihrem Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.Zu den Nebenkosten, die Sie als Mieter zahlen müssen, gehören die so genannten "warmen" und "kalten" Nebenkosten. Die warmen Nebenkosten beinhalten die Kosten für Heizung und Warmwasser, die meist vom zuständigen Anbieter nach Verbrauch berechnet werden.
Zu den kalten Nebenkosten, die anteilig auf alle Mietparteien des Hauses umgelegt werden, zählen
- Grundsteuer
- Wasserkosten (Wasserversorgung und Entwässerung)
- Müllabfuhr und Straßenreinigung
- Betriebskosten Fahrstuhl
- Versicherungen
- Hausreinigung, Ungezieferbekämpfung und Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Hausmeister
- Antenne oder Kabel
- Sonstiges (z. B. Heizung d. Treppenhauses, Instandhaltung v. Gemeinschaftsräumen, etc.)
Welche Nebenkosten sind unzulässig?
Einmalige Aufwendungen wie z. B. Reparaturkosten, Versicherungsbeiträge oder Verwaltungskosten dürfen dem Mieter nicht als Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Kosten, verursacht durch Mietausfälle oder Bankgebühren, haben in einer Nebenkostenabrechnung ebenfalls nichts verloren und müssen vom Mieter nicht getragen werden.Ist die Abrechnung Ihrer Nebenkosten auch wirklich korrekt?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Abrechnung Ihrer Nebenkosten unzulässig ist, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, die Originalabrechnungen zu überprüfen.Ihr Vermieter muss Ihnen Einblick in seine Bücher ermöglichen.Achten Sie auch auf den Abrechnungszeitraum. Liegt er mehr als 12 Monate zurück, sind Sie zur Zahlung der Nebenkosten nicht mehr verpflichtet! Stellt Ihnen Ihr Vermieter allerdings innerhalb der Frist eine falsche Abrechnung zu und die korrekte Abrechnung erhalten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt, müssen Sie den richtigen Betrag trotzdem zahlen.
Übrigens: Nach einem Umzug darf der Vermieter Teile der Mietkaution so lange bahalten, bis die entsprechende Nebenkostenabrechnung erstellt worden ist - also max. 12 Monate.
Sollte es zu größeren Streitigkeiten kommen, holen Sie sich Rat bei einem Mieterverein! Dort gibt es Spezialisten, die Ihnen im Falle eines Rechtsstreites um die Abrechnung der Nebenkosten fachkundige Hilfe anbieten können.