Umzugsratgeber
Bei Mängeln in der Wohnung kann man als Mieter eine Mietminderung durchsetzen. Allerdings muss man einiges beachten. Finden Sie Tipps und Tricks in unserem Artikel zur Mietminderung.
Mietminderung - Ihre Rechte als Mieter
Auf eigene Faust eine Mietminderung vornehmen? Keine gute Idee! Um Fehler zu vermeiden sollten Sie sich vorher beim Deutschen Mieterbund oder einem anderen Mieterverein ausführlich zum Thema Mietminderung beraten lassen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Mietminderung erfüllt sein?
Eine Mietminderung ist nur dann rechtmäßig, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
Berechtigte Gründe für eine Mietminderung
Sämtliche Mängel, die die Lebensqualität in der Wohnung und/oder deren Gebrauchsfähigkeit über einen längeren Zeitraum negativ beeinflussen rechtfertigen eine Mietminderung.
Gute Gründe für eine Mietminderung können z. B. sein:
In der Wohnung
Außerhalb der Wohnung
Tipps für eine erfolgreiche Mietminderung
Welche Voraussetzungen müssen für eine Mietminderung erfüllt sein?
Eine Mietminderung ist nur dann rechtmäßig, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Der Vermieter wurde von Ihnen bereits schriftlich von dem Mangel in Kenntnis gesetzt.
- Sie haben den Schaden nicht selbst verursacht.
- Sie haben dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt.
- Sie haben beim Einzug nichts von dem Schaden gewusst.
Berechtigte Gründe für eine Mietminderung
Sämtliche Mängel, die die Lebensqualität in der Wohnung und/oder deren Gebrauchsfähigkeit über einen längeren Zeitraum negativ beeinflussen rechtfertigen eine Mietminderung.
Gute Gründe für eine Mietminderung können z. B. sein:
In der Wohnung
- undichte Fenster
- feuchte Wände oder sogar Schimmel
- Ausfall des Warmwassers oder der Heizung
- defekte sanitäre Anlagen
- eine geringere Quadratmeterzahl als im Mietvertrag angegeben
Außerhalb der Wohnung
- Baulärm vom Nachbargrundstück oder Straßenbauarbeiten
- Lärmbelästigung durch andere Mieter
- defekter Fahrstuhl
- Umweltgifte
- Schäden im Treppenhaus
Tipps für eine erfolgreiche Mietminderung
- Dokumentieren Sie den Mangel mit Hilfe von Fotos, Zeugenaussagen, dem Schriftverkehr, etc. um bei Streitigkeiten handfeste Beweise vorlegen zu können, die zeigen, dass die Mietminderung auf jeden Fall berechtigt ist.
- Lassen Sie nur in absoluten Notfällen (z. B. bei einem Wasserrohrbruch) den Schaden selbst beheben ohne vorher den Vermieter darüber zu informieren. In anderen Fällen könnte es passieren, dass Sie die Reparaturkosten allein tragen müssen und vom Vermieter nichts erstattet bekommen.