Kosten Umzugsfirma - wovon hängen sie ab?

Die Kosten, die eine Umzugsfirma für ihre Dienste in Rechnung stellt, sind oftmals der größte Posten bei einem Umzug. Doch wovon hängen die Kosten der Umzugsfirma ab? Und welche Umzugsservices werden überhaupt angeboten? Dieser Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick.

Umzugsfirmen und ihre Angebote

Für die entstehenden Kosten ist es ausschlaggebend, für welchen Service einer Umzugsfirma Sie sich letztendlich entscheiden.

Benötigen Sie lediglich einen Teilservice, wie z. B. eine Beiladung, bei der nur der Transport einzelner Möbelstücke in Auftrag gegeben wird, oder den Standardumzug, bei dem Sie selbst für das Verpacken des Umzuggutes verantwortlich sind, fallen in der Regel weniger Kosten an, als wenn Sie einen Komplettumzug buchen, bei dem Ihnen vom Verpacken der Umzugskartons über deren Transport bis hin zum Ab- und Aufbau der Möbel alles von der Umzugsfirma abgenommen wird.
Trotzdem sollten Sie nachrechnen und die verschiedenen Umzugsangebote genauestens miteinander vergleichen, denn manchmal ist ein Komplettangebot, in dem Verpackungsmaterial und Umzugshelfer ebenso inkludiert sind wie das Einrichten eines Halteverbotes, günstiger als eine Teilleistung zu der noch sämtliche Zusatzkosten, wie z. B. eine Versicherung des Umzugsgutes, hinzukommt.

Am Anfang steht der Kostenvoranschlag für den Umzug

Eine seriöse Umzugsfirma begutachtet bei Ihnen Zuhause erst einmal das gesamte Umzugsgut, um somit den Aufwand des Umzuges richtig einschätzen zu können. Danach wird ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt. Entscheiden Sie sich für das Angebot, handeln Sie am besten einen Festpreis aus, um einen Überblick über die Kosten der Umzugsfirma zu behalten.

Holen Sie sich die Kosten der Umzugsfirma vom Finanzamt zurück!

Denken Sie daran, dass Sie die Kosten, die Ihnen für Ihren Umzug entstanden sind, von der Steuer absetzen können. Bei einem beruflich motivierten Umzug sind die Kosten komplett, bei einem Privatumzug bis zu 20% absetzbar.

In Einzelfällen: Hartz-IV-Empfängern werden die Kosten für die Umzugsfirma bezahlt

Beziehen Sie Hartz-IV-Leistungen, kommt möglicherweise die ARGE für die Kosten der Umzugsfirma auf. Vorausgesetzt Sie können aus gesundheitlichen Gründen den Umzug nicht in Eigenregie durchführen, und die ARGE erkennt die Gründe für den Umzug an. Um diese Leistung zu erhalten, müssen Sie der ARGE drei Kostenvoranschläge verschiedener Umzugsfirmen präsentieren, aus der das Amt die günstigste Variante auswählen kann.