Umzugsratgeber
Wer Hartz-IV-Empfänger ist und umziehen möchte, kann bei der ARGE finanzielle Unterstützung beantragen. Welche Umzugskosten werden übernommen? Welche Gründe für einen Umzug werden vom Amt anerkannt?
Hartz-IV-Empfänger: Unterstützung beim Umzug
Ein Umzug verursacht Kosten und diese decken zu können, ist für Hartz-IV-Empfänger oft unmöglich. Doch je nach dem aus welchem Grund der Umzug nötig wird, übernimmt die ARGE einige Umzugskosten.
Um die Umzugskosten möglichst gering zu halten, müssen Sie für den Umzugswagen, bzw. die Umzugsfirma mindestens drei Kostenvoranschläge beim Amt einreichen.
Tipp: Holen Sie gleich mehrere Angebote von Umzugsfirmen mit nur einer Anfrage ein.Sind Sie im Rahmen des Umzugs vertraglich zu Renovierungsarbeiten verpflichtet, bekommen Sie ebenfalls finanzielle Unterstützung vom Amt – meist allerdings nur eine Pauschale, unabhängig vom Umfang der Renovierungen.
Wichtig: Für alle Gründe müssen Sie Nachweise erbringen, zum Beispiel ein ärztliches Attest, den bisherigen Mietvertrag oder den Arbeitsvertrag. Zur Übernahme der Umzugskosten bei einem Umzug aus beruflichen Gründen ist die ARGE nicht verpflichtet, es handelt sich dabei um eine Kann-Leistung.
Welche Umzugskosten werden übernommen?
Die ARGE übernimmt in der Regel die Kosten für- einen Umzugswagen,
- die Umzugskartons,
- die Verpflegung privater Umzugshelfer und
- eine Umzugsfirma.
Um die Umzugskosten möglichst gering zu halten, müssen Sie für den Umzugswagen, bzw. die Umzugsfirma mindestens drei Kostenvoranschläge beim Amt einreichen.
Tipp: Holen Sie gleich mehrere Angebote von Umzugsfirmen mit nur einer Anfrage ein.Sind Sie im Rahmen des Umzugs vertraglich zu Renovierungsarbeiten verpflichtet, bekommen Sie ebenfalls finanzielle Unterstützung vom Amt – meist allerdings nur eine Pauschale, unabhängig vom Umfang der Renovierungen.
Anerkannte Gründe für die Übernahme von Umzugskosten
Um überhaupt oben genannte Umzugskosten erstattet zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, bzw. Gründe vorliegen:- Sie möchten von sich aus die bisherigen Mietkosten senken und in eine günstige Wohnung umziehen.
- Aus gesundheitlichen Gründen können Sie die bisherige Wohnung nicht mehr problemlos bewohnen, zum Beispiel nach einem Unfall.
- Wegen Familienvergrößerung benötigen Sie eine größere Wohnung.
- Ihr bisherige Vermieter kündigt Ihnen die Mietvertrag für die aktuelle Wohnung.
- Sie finden eine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt.
Wichtig: Für alle Gründe müssen Sie Nachweise erbringen, zum Beispiel ein ärztliches Attest, den bisherigen Mietvertrag oder den Arbeitsvertrag. Zur Übernahme der Umzugskosten bei einem Umzug aus beruflichen Gründen ist die ARGE nicht verpflichtet, es handelt sich dabei um eine Kann-Leistung.
Gründe, die nicht zur Übernahme der Umzugskosten führen
Nicht alle Gründe, die auf den ersten Blick für die Kostenerstattung durch das Amt plausibel erscheinen, werden auch von der ARGE anerkannt:- Umzug in eine andere Stadt, um die Chancen auf eine neue Arbeitsstelle zu verbessern.
- Umzug auf Grund von Mietmängeln: Es handelt sich hierbei um eine Angelegenheit zwischen Vermieter und Mieter. Um die Beseitigung der Mängel durch den Vermieter durchzusetzen, können Sie eine Mietminderung vornehmen.
- Umzug zwecks Zusammenführung der Familie.
- Personen unter 25 Jahren, die noch im Elternhaus wohnen und ausziehen möchten, werden die Umzugskosten nicht erstattet - Ausnahmen: das Zusammenleben mit den Eltern ist aus einem schwerwiegendem Grund nicht mehr möglich oder der Auszug ist zur Eingliederung ins Berufsleben nötig.