Umzugsratgeber
Planung und Durchführung eines Umzugs kostet Zeit, so dass oft extra Urlaub genommen werden muss. Doch muss Ihr Arbeitgeber Ihnen zusätzliche Urlaubstage für den Umzug gewähren oder geht für den Umzug wertvoller Jahresurlaub drauf?
Für den Umzug: Steht Ihnen Sonderurlaub zu?
Teppich verlegen statt am Strand zu liegen, Kisten ein- und auspacken statt im Meer baden zu gehen und die spanische Sonne zu genießen: Wenn ein Umzug ansteht, geht leicht die wertvolle Urlaubszeit für die Umzugsplanung und -durchführung drauf. In manchen Fällen (oder aber mit dem richtigen Verhandlungsgeschick) haben Sie jedoch einen Anspruch auf zusätzlichen Umzugsurlaub.
Tipp: Nicht nur, dass Ihnen bei einem beruflich bedingten Umzug zusätzlicher Umzugsurlaub zusteht – Sie können bei der nächsten Steuererklärung auch große Teile der Umzugskosten absetzen.
Gute Planung spart Urlaubstage!
Der beste Weg um einen Umzug schnell und unkompliziert über die Bühne zu bringen – und damit nicht nur Urlaubstags sondern auch bares Geld zu sparen – ist natürlich gute Planung und professionelle Hilfe: Wenn Sie selbst so wenig wie möglich planen wollen, sollten Sie ein Umzugsunternehmen mit dem Umzug beauftragen. Dass die Unterstützung vom Profi gar nicht so teuer sein muss, beweist ein Angebotsvergleich: fragen Sie mit wenigen Klicks mehrere Angebote von Umzugsunternehmen aus Ihrer Region ab und suchen Sie sich dann das beste aus.Wann steht Ihnen Umzugsurlaub zu?
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen – etwa weil Ihr Betrieb in eine andere Stadt verlegt wird – haben Sie gesetzlichen Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag für den Umzug. Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst haben laut Tarifvertrag einen Anspruch auf ein bis drei Tage Umzugsurlaub. Vor allem wenn Sie als Beamter ins Ausland versetzt werden oder in den vergangenen fünf Jahren bereits mehrfach umziehen mussten, können Sie mit drei Tagen Urlaub für den Umzug rechnen.Tipp: Nicht nur, dass Ihnen bei einem beruflich bedingten Umzug zusätzlicher Umzugsurlaub zusteht – Sie können bei der nächsten Steuererklärung auch große Teile der Umzugskosten absetzen.
Um Umzugsurlaub erfolgreich verhandeln
Ein Umzug aus familiären, bzw. privaten Gründen verschafft Ihnen leider kein gesetzliches Anrecht auf Umzugsurlaub. Allerdings zeigen sich viele Arbeitgeber kulant und gewähren Ihnen zusätzlichen Urlaub für den Umzug. Natürlich kommt es dabei auch auf Ihr Verhandlungsgeschick an – einige Tipps, wie Sie erfolgreich um Umzugsurlaub verhandeln:- Fragen Sie von Anfang an nach zwei Tagen Urlaub – das erhöht die Chance, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen zumindest einen Tag für den Umzug frei gibt.
- Wer seinen Umzug in Ruhe und gut geplant in einem Rutsch durchführen kann, ist auch schneller wieder hochmotiviert und konzentriert bei der Arbeit – erklären Sie das auch Ihrem Chef.
- Erinnern Sie Ihren Chef an Ihr soeben erfolgreich abgeschlossenes Projekt – der zusätzliche Urlaubstag für den Umzug könnte eine Art Belohnung sein.