Die Wohnungsübergabe

Sichern Sie sich durch ein Übergabeprotokoll ab

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll zu erstellen, in dem der Zustand der Wohnung inklusive eventuell vorhandener Mängel festgehalten wird.

Folgende Punkte sollten in dem Protokoll vermerkt sein:
  • Zustand der Wände und Türen (Wurde gestrichen? Gibt es feuchte Stellen oder sogar Schimmel?)
  • Zustand des Fußbodens (Aus welchem Belag besteht der Boden? Gibt es Schäden oder Verschmutzungen?)
  • Sind Türen und Fenster dicht?
  • Zustand der Küche (Funktionieren alle elektrischen Geräte?)
  • Zustand des Bades (Weisen Badewanne oder Waschbecken Schäden auf? Funktioniert die Toilettenspülung?)
  • Schlüsselübergabe (Anzahl der Schlüssel)

Eine gute Idee ist es, in Begleitung zu der Wohnungsübergabe zu erscheinen. Sollte es später zu Ungereimtheiten kommen, haben Sie jemanden, der gegebenenfalls alle getroffenen Vereinbarungen bezeugen kann. Auch Fotos sind im Zweifelsfall als Beweismittel gut geeignet.

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Die Wohnungsübergabe beim Einzug

Für die Wohnungsübergabe beim Einzug sollten Sie sich ausreichend Zeit lassen und wirklich in jede Ecke und jeden Winkel schauen. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Wohnung bei der Wohnungsübergabe vollständig leer geräumt ist, damit herumstehendes Mobiliar nicht eventuelle Mängel verdecken kann. Außerdem sollte die Wohnungsübergabe bei guter Beleuchtung, idealerweise bei Tageslicht stattfinden, denn nur so lassen sich z. B. unregelmäßig gestrichene Wände erkennen.

Die Wohnungsübergabe beim Auszug

Beim Auszug muss sich die Wohnung lediglich in ihrem ursprünglichen Zustand befinden. Für Schäden, die bereits bei Ihrem Einzug vorhanden waren müssen Sie nicht aufkommen. Anders verhält es sich, wenn Sie während Ihrer Mietzeit
z. B. Parkett verlegt oder eine Wand durchbrochen haben. Auch wenn der Vermieter damals seine Zustimmung gegeben hat, jetzt bei der Wohnungsübergabe kann er von Ihnen verlangen, sämtliche bauliche Veränderungen rückgängig zu machen. Um solch böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits vor der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter zu klären, wie mit derartigen Veränderungen umzugehen ist. Eine gute Lösung ist es in so einem Fall, Kontakt zu Ihrem Nachmieter (falls bereits vorhanden) aufzunehmen. Vielleicht freut er sich ja über den neuen Parkettboden und ist sogar noch zu einer Abstandszahlung bereit.

Tipp: Prüfen Sie das Übergabeprotokoll der Wohnungsübergabe sorgfältig. Denn das, was hier vermerkt wird, ist für Sie hinsichtlich eventuell anfallender Renovierungsarbeiten verpflichtend.